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Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?

Die Beitragsbemessungsgrenze ist im deutschen Sozialversicherungsrecht eine wichtige Rechengröße. Sie ist der Betrag, bis zu dem Arbeitsentgelt und Rente eines gesetzlich Versicherten für Beiträge der gesetzlichen Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung herangezogen werden. Der Teil des Einkommens, der die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, bleibt für die Beitragsberechnung außer Betracht.

Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) hat sich 2021 von 6.900 Euro im Monat (2020) auf 7.100 Euro im Monat erhöht. Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) ist 2021 auf 6.700 Euro im Monat (2020: 6.450 Euro im Monat) gestiegen.

In der knappschaftlichen Rentenversicherung gelten 2021 folgende neue monatliche Beträge: Beitragsbemessungsgrenze (West): 8.700 Euro im Monat, Beitragsbemessungsgrenze (Ost): 8.250 Euro im Monat.

Bundeseinheitlich wird die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung festgesetzt. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), auch Versicherungspflichtgrenze, ist in Deutschland eine Sozialversicherungs-Rechengröße, die bestimmt, ab welcher Höhe des regelmäßigen jährlichen Arbeitsentgelts ein Arbeitnehmer nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sein muss. Der Versicherte kann sich dann entscheiden, in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze grenzt damit den Markt zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung ab und ist daher seit vielen Jahrzehnten Gegenstand gesundheitspolitischer Kontroversen. (siehe auch: Versicherungspflichtgrenze, in: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 25. April 2019, 07:29 UTC.)

Die Versicherungspflichtgrenze erhöht sich gegenüber 2020 (62.550 Euro) auf 64.350 Euro jährlich. Die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt allerdings nur 58.050 Euro im Jahr (2020: 56.250 Euro im Jahr).

Beitragsbemessungsgrenze
  West Ost
  2017
Allgemeine Rentenversicherung 6.350,00 €/Monat 5.700,00 €/Monat
Knappschaftliche Rentenversicherung 7.850,00 €/Monat 7.000,00 €/Monat
Gesetzliche Krankenversicherung 4.350,00 €/Monat
  2018
Allgemeine Rentenversicherung 6.500,00 €/Monat 5.800,00 €/Monat
Knappschaftliche Rentenversicherung 8.000,00 €/Monat 7.150,00 €/Monat
Gesetzliche Krankenversicherung 4.425,00 €/Monat
  2019
Allgemeine Rentenversicherung 6.700,00 €/Monat 6.150,00 €/Monat
Knappschaftliche Rentenversicherung 8.200,00 €/Monat 7.600,00 €/Monat
Gesetzliche Krankenversicherung 4.537,50 €/Monat
  2020
Allgemeine Rentenversicherung 6.900,00 €/Monat 6.450,00 €/Monat
Knappschaftliche Rentenversicherung 8.450,00 €/Monat 7.900,00 €/Monat
Gesetzliche Krankenversicherung 4.687,50 €/Monat
  2021
Allgemeine Rentenversicherung 7.100,00 €/Monat 6.700,00 €/Monat
Knappschaftliche Rentenversicherung 8.700,00 €/Monat 8.250,00 €/Monat
Gesetzliche Krankenversicherung 4.837,50 €/Monat
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