Welche Lohnersatzleistungen fallen unter den Progressionsvorbehalt?
Lohn- oder Entgeltersatzleistungen werden gezahlt, wenn Ihr Arbeitgeber aus bestimmten Gründen das volle Gehalt nicht mehr leistet. Diese Leistungen sind zwar steuerfrei, sie unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass sie zur Berechnung des Steuersatzes herangezogen werden, wodurch das übrige Einkommen mit einem höheren Steuersatz versteuert wird.
Warum ist der Progressionsvorbehalt wichtig?
Die Einbeziehung der Lohnersatzleistungen in den Progressionsvorbehalt kann zu einer höheren Steuerbelastung führen. Daher müssen alle betroffenen Leistungen in der Steuererklärung angegeben werden.
Welche Lohnersatzleistungen unterliegen dem Progressionsvorbehalt?
- Arbeitslosengeld I
- Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld
- Insolvenzgeld bei Insolvenz des Arbeitgebers
- Elterngeld (nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, jedoch nicht das Betreuungsgeld seit 1. August 2013)
- Mutterschaftsgeld und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
- Kranken-, Verletzten- und Übergangsgeld für Behinderte oder vergleichbare Leistungen
- Aufstockungsbeträge und Altersteilzeitzuschläge (nach dem Altersteilzeitgesetz bzw. Beamtenrecht)
- Leistungen zur Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer (durch die Agentur für Arbeit)
Meldepflicht und Nachweise
- Pflicht zur Steuererklärung: Wenn steuerfreie Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro im Jahr bezogen wurden, besteht eine gesetzliche Verpflichtung, eine Steuererklärung abzugeben.
- Bescheinigung durch die Leistungsträger: Die Leistungsträger, wie z. B. die Arbeitsagentur oder Krankenkassen, stellen eine Bescheinigung für das Finanzamt aus. Diese enthält die Angaben über die bezogenen Leistungen und wird elektronisch an das Finanzamt übermittelt.
- Leistungen vom Arbeitgeber: Leistungen wie Kurzarbeitergeld oder Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld, die direkt vom Arbeitgeber gezahlt werden, werden im Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt.
Elektronische Meldung
Seit 2011 sind die Leistungsträger verpflichtet, die gezahlten Lohnersatzleistungen elektronisch unter Angabe der Steuer-Identifikationsnummer an das Finanzamt zu melden. Dies vereinfacht die Bearbeitung der Steuererklärung und reduziert Fehler.
Fazit: Die steuerfreie Auszahlung von Lohnersatzleistungen kann über den Progressionsvorbehalt dennoch eine höhere Steuerbelastung verursachen. Daher ist es wichtig, alle entsprechenden Leistungen korrekt anzugeben und die bereitgestellten Nachweise in der Steuererklärung zu nutzen. Ein Steuerprogramm wie Lohnsteuer kompakt kann dabei helfen, die Angaben korrekt zu erfassen und die steuerliche Auswirkung zu berechnen.
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