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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Riester-Verträge

Die Riester-Beiträge werden 2024 nicht mehr in der Anlage AV ausgewiesen.

Geben Sie in jedem Fall die geleisteten Beiträge an, damit die Berechnung durch Lohnsteuer kompakt korrekt durchgeführt werden kann. Seit 2019 müssen in der Steuererklärung die Vertragsdaten Ihrer Riester-Verträge nur dann an das Finanzamt übermittelt werden, wenn kein zusätzlicher Sonderausgabenabzug geltend gemacht wird. 



Wer bekommt die Kinderzulage?

Der Staat fördert Riester-Verträge mit Zulagen und steuerlichen Vorteilen. Basis der Riester-Förderung ist die Grundzulage für den Sparer selbst sowie die Kinderzulage, wenn der Sparer Kinder hat. Die Kinderzulage erhält nicht automatisch der Elternteil, der auch das Kindergeld ausgezahlt bekommt, sondern bei Verheirateten generell die Mutter. Wenn beide Eltern dies beantragen, kann die Kinderzulage auch auf den Vater übertragen werden.

Hierzu müssen Sie in Ihrer Steuererklärung - in der Anlage AV - die Zahl der Kinder eintragen, für die die Kinderzulage von der Mutter auf den Vater übertragen werden soll. Genauso müssen Sie auch im Zulagenantrag bei Ihrem Riester-Anbieter angeben, wenn Sie die Kinderzulage dem Vater übertragen wollen. Leben die Eltern dauerhaft getrennt oder sind sie nicht miteinander verheiratet, dann steht die Kinderzulage dem Elternteil zu, der unbeschränkt steuerpflichtig ist und der auch tatsächlich das Kindergeld erhält.

Das kann auch ein Stiefvater oder eine Stiefmutter sein. Wenn die Auszahlungsberechtigung für das Kindergeld im Laufe des Jahres gewechselt hat, ist maßgeblich, wer zu Beginn des Jahres das Kindergeld erhalten hat.

Um die volle Förderung zu bekommen, muss man vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens sparen. Maßgebend ist dabei das Einkommen des Vorjahres. Wer weniger anspart, erhält eine anteilige Zulage. Wer zwischendurch nicht liquide ist, kann seinen Riester-Vertrag aussetzen, muss dann jedoch auch auf die staatliche Förderung verzichten. Nicht-förderberechtigte Ehepartner können die Grundzulage erhalten, wenn sie einen eigenen Riester-Vertrag haben und mindestens den Sockelbetrag von 60 Euro einzahlen.

Beispiel

Wie sich die Förderung auswirkt, zeigt die folgende Berechnung für eine Familie mit zwei Kindern:

Das Brutto-Familieneinkommen liegt bei 40.000 Euro im Jahre 2023. Für die volle Förderung müssen im Jahr 2024 mindestens 1.600 Euro in den Riester-Vertrag fließen.

Dabei hilft der Staat mit der Grundzulage von insgesamt 350 Euro für beide Ehepartner (2 mal 175 Euro).

Hinzu kommt die Kinderzulage von 185 Euro pro Kind (geboren vor 2008). Zusammen sind das bei zwei Kindern 720 Euro an staatlichen Zulagen, die der Familie jährlich zustehen. Diese werden von den 1.600 Euro Mindestsparleistung abgezogen, sodass die Familie selbst nur 880 Euro im Jahre 2024 aufbringen muss. Bei einem geringeren Eigenbeitrag wird die Förderung entsprechend gekürzt.

Wer bekommt die Kinderzulage?



Muss ich später meine Riester-Rente versteuern?

Ja. Da der Aufbau der Riester-Rente aus unversteuertem Einkommen gebildet wird, unterliegen die späteren Auszahlungen der regulären Einkommensteuer. Die Renten sind dann also nicht bloß mit dem Ertragsanteil (den Zinsen) zu versteuern, wie dies bei Rentenzahlungen aus einer privaten Rentenversicherung der Fall ist, die nicht vom Staat unterstützt werden. Renten aus einem Riester-Vertrag müssen Sie im Alter voll versteuern, sie sind allerdings durch den Altersentlastungsbetrag begünstigt.

Für die künftigen Rentnerinnen und Rentner bedeutet das: Haben sie eine nicht geförderte private Rentenversicherung abgeschlossen, für die sie Beiträge aus versteuertem Einkommen zahlen, müssen sie im Rentenalter nur den Ertragsanteil versteuern. Haben die Rentner dagegen eine Anlageform gewählt, für die sie staatliche Zulagen erhalten haben, müssen sie die Rente mit ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Und dieser ist abhängig vom Gesamteinkommen des Ruheständlers. Dies gilt für alle geförderten Anlagen, also sowohl für Versicherungen als auch für Fonds- oder Banksparpläne.
Die gute Nachricht: Keine Abgeltungsteuer, denn es handelt sich hier nicht um Kapitaleinkünfte, sondern um "sonstige Einkünfte". Obwohl beispielsweise die Kursgewinne herkömmlicher Fondssparpläne seit 2009 der Abgeltungsteuer unterliegen, bleiben Riester-Fondssparpläne von der Abgeltungsteuer verschont. Das gilt auch für die Gewinne aus den anderen Riester-Anlagen. Allerdings müssen die Renten mit dem persönlichen Steuersatz (nachgelagert) besteuert werden, der sich nach dem Gesamteinkommen richtet.

Wohn-Riester: Komplizierte Versteuerung. Bei Wohn-Riester wird die nachgelagerte Besteuerung angewandt. Die Beiträge bleiben steuerfrei, erst die Rente selbst muss man versteuern - mit seinem persönlichen Steuersatz. Und da wird es ein bisschen kompliziert bei Wohn-Riester: Die Beiträge und Zulagen werden inklusive angenommener Zinsen von zwei Prozent auf einem imaginären "Wohnförderkonto" verbucht. Auf das Konto kann der Sparer jedoch nicht zugreifen, denn das dort erfasste Guthaben wird ja in die Immobilienförderung gesteckt und existiert im Prinzip gar nicht mehr. Zu Beginn der "Auszahlungsphase", also wenn die anderen - "herkömmlichen" - Riester-Sparer ihre Rente bekommen und diese Einnahme versteuern müssen, erhält auch der Wohn-Riester-Sparer einen Bescheid über seine Steuerschuld, die sich auf dem imaginären Konto in den vergangenen Jahren angesammelt hat. Dann hat der Eigenheim-Rentner die Wahl: Alles auf einmal versteuern, zur Belohnung bekommt er einen Rabatt von 30 Prozent. Oder die schrittweise Besteuerung: Hierbei kann er über einen Zeitraum bis zu 23 Jahren wie jeder, der eine regelmäßige Riester-Rente bezieht, seine Steuerschuld in Raten begleichen. Auch hier richtet sich der Steuersatz nach dem gesamten Einkommen des Rentners.

Muss ich später meine Riester-Rente versteuern?



Welche wichtigen Daten finde ich in meiner Anbieterbescheinigung?

Der Anbieter, also die Bank oder Versicherung, bei der Sie einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben, schickt Ihnen einmal jährlich einen Beleg über Ihren derzeitigen „Kontostand“ zu, also einen Überblick über Ihr bisher angespartes Riesterkapital. Außerdem bekommen Sie einmal im Jahr die sogenannte Anbieterbescheinigung für Ihre Unterlagen.

Darauf finden Sie alle wichtigen Daten beispielsweise die Kenn-Nummern Ihres Vertrages wie die Anbieternummer, die Zertifizierungsnummer und die  Vertragsnummer. In Ihrer Steuererklärung müssen Sie diese Informationen und die Höhe der eingezahlten Beiträge angeben.

Haben Sie einen Riester-Sparvertrag, beispielsweise eine Fondssparplan oder eine klassische Rentenversicherung, finden Sie auf der Anbieterbescheinigung auch die Summe aller geleisteten Altersvorsorgebeiträge (ohne Zulage). Die Beiträge werden auch von Ihrem Anbieter an die Finanzverwaltung übermittelt. Nicht eintragen müssen Sie Altersvorsorgebeiträge, die Sie im Jahr 2024 für Jahre bis %VZ-5% nachgezahlt haben.

Wenn Sie über Wohn-Riester für Ihr Alter vorsorgen, tragen Sie bitte die Tilgungsbeiträge ein, mit denen Sie eine Hypothek abzahlen oder einen Bausparvertrag besparen. Auch diese Zahlen erfahren Sie über Ihre Anbieterbescheinigung.

Welche wichtigen Daten finde ich in meiner Anbieterbescheinigung?



Kann ich für jede private Altersvorsorge die Riester-Zulage erhalten?

Nein. Sie können nicht für jede private Altersvorsorge eine Riester-Förderung erhalten. Gefördert werden nur Altersvorsorge-Verträge, die das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen zertifiziert hat. Für die Zertifizierung gelten folgende Voraussetzungen:

  • Rentenbeginn: Die Auszahlung darf frühestens mit dem 60. Geburtstag beziehungsweise mit der gesetzlichen Rente beginnen. Bei Verträgen, die ab dem 1.1.2012 abgeschlossen werden, dürfen die Rentenzahlungen nicht vor dem 62. Lebensjahr beginnen.
  • Auszahlung: Die Auszahlung muss als gleichbleibende oder steigende Rente erfolgen, bei Neuverträgen ist auch ein Einmalbetrag von bis zu 30 Prozent möglich. Ab 85 Jahren muss eine lebenslange Rentengarantie bestehen.
  • Beitragsgarantie: Zu Beginn der Rentenphase müssen mindestens die eingezahlten Beiträge plus Zulagen zur Verfügung stehen.
  • Verteilung der Kosten: Bei Verträgen, die ab 2005 abgeschlossen wurden, müssen die Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre gleichmäßig verteilt sein. Bei älteren Verträgen gilt ein Limit von zehn Jahren.
  • Keine Übertragbarkeit: Ein Riester-Vertrag kann weder abgetreten noch auf andere übertragen werden.
  • Sicherheit: Das angesparte Kapital darf weder gepfändet noch beliehen werden.
  • Transparenz: Anbieter müssen die Sparer jährlich über die einbehaltenen Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten informieren. Auch bei einem Vertragswechsel müssen die damit verbundenen Kosten offengelegt werden.
  • Unisex-Tarife: Frauen und Männer zahlen bei neu abgeschlossenen Verträgen den gleichen Beitrag.

Diese Zertifizierungskriterien geben lediglich an, welche Altersvorsorge-Verträge gefördert werden können. Eine Zertifizierung ist jedoch kein Gütesiegel für die Qualität eines Riester-Vertrages.

Kann ich für jede private Altersvorsorge die Riester-Zulage erhalten?



Wie viel muss ich jährlich sparen, um die Riester-Förderung zu erhalten?

Der Staat fördert Riester-Verträge mit Zulagen und steuerlichen Vorteilen. Basis der Riester-Förderung ist die Grundzulage für den Sparer und gegebenenfalls dessen Ehepartner. Wie hoch die Grundzulage ausfällt, hängt vom Sparbetrag ab. Um die volle Förderung zu bekommen, muss man vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens sparen, mindestens aber den Sockelbetrag von 60 Euro. Bei Beamten sind die Besoldung und Amtsbezüge maßgebend.

Wer weniger anspart, erhält weniger Zulage. Wer zwischendurch nicht liquide ist, kann seinen Riester-Vertrag aussetzen, erhält dann jedoch auch keine staatliche Förderung. Nicht-förderberechtigte Ehepartner können die Grundzulage erhalten, wenn sie einen eigenen Riester-Vertrag haben und mindestens den Sockelbetrag von 60 Euro einzahlen.

Beispiel

Wie sich die Förderung auswirkt, zeigt die folgende Berechnung für eine Familie mit zwei Kindern:

Das Brutto-Familieneinkommen liegt bei 40.000 Euro im Jahre 2023. Für die volle Förderung müssen im Jahr 2024 mindestens 1.600 Euro in den Riester-Vertrag fließen.

Dabei hilft der Staat mit der Grundzulage von insgesamt 350 Euro für beide Ehepartner.

Hinzu kommt die Kinderzulage von 185 Euro pro Kind (geboren vor 2008) bzw. 300 Euro pro Kind (geboren ab 2008). Zusammen sind das bei 2 Kindern (geb. vor 2008) 720 Euro an staatlichen Zulagen, die der Familie jährlich zustehen. Diese werden von den 1.600 Euro Mindestsparleistung abgezogen, sodass die Familie selbst nur 880 Euro im Jahre 2024 aufbringen muss. Bei einem geringeren Eigenbeitrag wird die Förderung entsprechend gekürzt.

Wie viel muss ich jährlich sparen, um die Riester-Förderung zu erhalten?



Was ist Wohn-Riester und wie muss ich dies versteuern?

Zum 1. Januar 2008 trat das Eigenheimrenten-Gesetz in Kraft. Bei der Eigenheimrente werden die Zulagen vom Staat und die eigenen Sparbeiträge genutzt, um einen Hausbau zu finanzieren, eine Wohnung zu kaufen oder ein Wohnobjekt zu entschulden. Vorausgesetzt, es handelt sich um eine selbst genutzte Immobilie. Die Förderung können Sie erhalten, sobald Ihnen eine Riester-Förderung zusteht. Anspruch auf staatliche Förderung über einen Riester-Vertrag haben alle, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind sowie Beamte.

Komplizierte Versteuerung
Allerdings wird bei der Eigenheimrente die sogenannte nachgelagerte Besteuerung angewandt. Die Beiträge bleiben steuerfrei, erst die Rente selbst müssen Sie versteuern - mit Ihrem persönlichen Steuersatz. Und da wird es ein bisschen kompliziert beim Wohn-Riester: Die Beiträge und Zulagen sollen inklusive angenommener Zinsen von zwei Prozent auf einem imaginären "Wohnförderkonto" verbucht werden. Auf das Konto kann man jedoch nicht zugreifen, denn das dort erfasste Guthaben wird ja in die Immobilienförderung gesteckt und existiert im Prinzip gar nicht mehr. Zu Beginn der "Auszahlungsphase" also, wenn die anderen - "herkömmlichen" Riester-Sparer ihre Rente bekommen und diese als Einnahmen versteuern müssen, erhält auch der Wohn-Riester-Sparer einen Bescheid über seine Steuerschuld, die sich auf dem imaginären Konto in den vergangenen Jahren angesammelt hat.

Dann hat der Eigenheim-Rentner die Wahl: Alles auf einmal versteuern: Zur Belohnung bekommt er einen Rabatt von 30 Prozent. Oder die schrittweise Besteuerung: Hierbei kann er über einen Zeitraum bis zu 23 Jahren wie jeder, der eine regelmäßige Riester-Rente bezieht, seine Steuerschuld in Raten begleichen. Auch hier richtet sich der Steuersatz nach dem gesamten Einkommen des Rentners.

Noch ein Knackpunkt: Falls Sie die Einmalversteuerung gewählt hatten, gilt Folgendes:

Wenn Sie innerhalb von 20 Jahren nach Beginn der Rentenphase die Selbstnutzung der Wohnimmobilie aufgeben, muss auch der Restbetrag des Auflösungsbetrages von 30 % mit dem individuellen Steuersatz als "sonstige Einkünfte" versteuert werden. Doch aufgepasst: Zu versteuern ist der Rest des Auflösungsbetrages von 30 %

  • mit dem eineinhalbfachen Betrag, wenn das steuerschädliche Ereignis in den ersten 10 Jahren nach Beginn der Rentenphase eintritt (diese Strafbesteuerung verstehe, wer will!),
  • mit dem einfachen Betrag, wenn das steuerschädliche Ereignis zwischen dem 10. und 20. Jahr nach Beginn der Rentenphase eintritt. Nicht maßgebend ist also der Zeitraum nach Aufgabe der Selbstnutzung.

Was ist Wohn-Riester und wie muss ich dies versteuern?



Wo finde ich Anbieter-, Vertrags- und Zertifizierungsnummer?

Der Anbieter, also die Bank oder Versicherung, bei der Sie einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben, schickt Ihnen einmal jährlich einen Beleg über Ihren derzeitigen „Kontostand“ zu, also einen Überblick über Ihr bisher angespartes Riesterkapital.

Außerdem bekommen Sie einmal im Jahr die sogenannte Anbieterbescheinigung. Diese erhalten Sie einmal für Ihre persönlichen Unterlagen, ein zweites Exemplar der Anbieterbescheinigung trägt den Vermerk „Zur Vorlage beim Finanzamt“. Diese Bescheinigung müssen Sie im Original Ihrer Steuererklärung beilegen.

Zuvor müssen Sie jedoch die wichtigsten Eckdaten zu Ihrem Riestervertrag in Ihre Steuererklärung eingeben. Auf der Bescheinigung Ihrer Bank oder Versicherung finden Sie alles, was Sie brauchen. Beispielsweise die Kenn-Nummern Ihres Vertrages wie die Anbieternummer, die Zertifizierungsnummer und die Vertragsnummer.

Weiterhin müssen Sie Ihre eingezahlten Beiträge inklusive der Zulagen angeben. Haben Sie einen Riester Vertrag, um später eine Rente zu erhalten, beispielsweise eine Fondssparplan oder eine klassische Rentenversicherung, tragen Sie bitte Ihre Einzahlungen inklusive der staatlichen Zulagen ein.

Wenn Sie über den neuen sogenannten Wohn-Riester für Ihr Alter vorsorgen, tragen Sie bitte die Tilgungsbeiträge, ebenfalls inklusive der Zulagen, ein, mit denen Sie eine Hypothek abzahlen oder einen Bausparvertrag besparen. Auch diese Zahlen erfahren Sie aus Ihrer Anbieterbescheinigung.

Wo finde ich Anbieter-, Vertrags- und Zertifizierungsnummer?



Was kann ich machen, wenn ich die Bescheinigung von meinem Riester-Anbieter noch nicht erhalten habe?

Falls Sie bei Abgabe Ihrer Steuererklärung noch keine Anbieterbescheinigung zu Ihrem Riester-Vertrag vorliegen haben, sollte Sie dies nicht an der Abgabe der Steuererklärung hindern. Im Allgemeinen hat der Anbieter die Daten bereits elektronisch an die Finanzverwaltung gemeldet. Gleichwohl gilt: Wenn Sie später die Anbieterbescheinigung mit der "Anlage AV" einreichen, kann auch ein bereits bestandskräftiger Einkommensteuerbescheid geändert werden. Der Steuerbescheid wird nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO geändert, wenn die "Anlage AV" und die Anbieterbescheinigung erst nach Bestandskraft des Einkommensteuerbescheides eingereicht werden. Das bedeutet: Änderung wegen nachträglich bekannt gewordener neuer Tatsache (OFD Niedersachsen vom 16.2.2010, S 0351-67-St 144).

Was kann ich machen, wenn ich die Bescheinigung von meinem Riester-Anbieter noch nicht erhalten habe?



Wie kann ich die Förderberechtigung beweisen?

Um Ihre Förderberechtigung zu belegen, müssen Sie eine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit nachweisen. Als mittelbar begünstigter Ehepartner müssen Sie die Heirat nachweisen. Um die Zulage für Ihre Kinder zu beantragen, brauchen Sie einen Kindergeldbescheid.

Und um die Höhe Ihrer Mindesteinzahlung (vier Prozent des Jahresbruttogehaltes für das Vorjahr) zu ermitteln, müssen Sie Ihr Einkommen nachweisen. Weitere Unterlagen können - ja nach Anbieter und Riester-Produkt - erforderlich sein.

Wie kann ich die Förderberechtigung beweisen?



Wie schließe ich einen Riester-Vertrag ab?

Zunächst einmal sollten Sie sich über die verschiedenen Anlagemöglichkeiten informieren. Was passt am besten zur persönlichen Risikobereitschaft? Wenn man weiß, in welche Form der Riester-Vorsorge man investieren will, sollte man sich über ein gutes Produkt informieren. Geeignet sind nur Produkte, die ein Zertifikat der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung haben.

Das Zertifikat ist jedoch keine Aussage über die Qualität oder die Rendite eines Angebots. Es sagt für den Sparer nur aus, dass das entsprechende Produkt über Riester gefördert wird. Hierzu kann man sowohl verschiedene Tests in Zeitschriften oder im Internet zu Rate ziehen als auch einen Berater konsultieren. Ebenso sollte man sich bei einer Versicherung oder Bank die mögliche Rendite unverbindlich errechnen lassen und sich natürlich genau nach den anfallenden Kosten (z.B. Abschlussgebühr) erkundigen.

Ist die Entscheidung gefallen, sollte man einen Termin bei der Bank oder Versicherung machen und sich dort in Ruhe die Unterlagen durchsehen und auf jeden Fall alle Unklarheiten durch gezieltes Nachfragen beseitigen. Wo Sie einen Vertrag auf eine Riester-Rente abschließen, richtet sich natürlich nach der Art der Anlage. Ist die Entscheidung gefallen, ob Sie eine klassische Rentenversicherung, einen Fondssparplan oder einen Banksparplan abschließen möchten, gehen Sie entweder zu einer Versicherung, bzw. deren Vermittler oder zu einer Bank.

Möchten Sie in Wohn-Riester investieren, wenden Sie sich an eine Bausparkasse. Allerdings wird der Banksparplan als Riester-Variante bisher nur von wenigen Banken angeboten.

Wie schließe ich einen Riester-Vertrag ab?


Feldhilfen

geleistete Tilgungsleistungen (ohne Zulagen)

Tragen Sie hier die Höhe der geleisteten Tilgungsleistungen (ohne Zulagen) ein.

Auf Ihrer Anbieterbescheinigung finden Sie alles, was Sie brauchen:

  • Anbieternummer,
  • Zertifizierungsnummer und
  • Vertragsnummer und
  • Höhe der in 2024 geleisteten Beiträge
  • Höhe der in 2024 geleisteten Tilgungsleistungen
Soll für den Riester-Vertrag der zusätzliche Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden?

Wenn Sie für einen Altersvorsorgevertrag den zusätzlichen Sonderausgabenabzug nicht geltend machen wollen, dann wählen Sie hier "nein" aus.

Was ist der zusätzliche Sonderausgabenabzug?
Sie haben Anspruch auf den Sonderausgabenabzug, wenn Sie in Deutschland wohnen oder sich dort gewöhnlich aufhalten und zum begünstigten Personenkreis gehören. Der Sonderausgabenabzug ist ein Wahlrecht und muss hier in der Steuererklärung beantragt werden. Der Sonderausgabenabzug wird nur gewährt, wenn er für Sie vorteilhafter ist als der Anspruch auf Altersvorsorgezulage. Falls dies zutrifft, erhalten Sie die zusätzliche Steuerermäßigung über Ihren Einkommensteuererklärung.

Wenn Sie die staatlichen Zulagen und/oder den Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG nicht in Anspruch genommen haben, wird die Rente aus dem Altersvorsorgevertrag mit dem Ertragsanteil versteuert. Sie erhalten dann aber keine Zulage und können die geleisteten Beiträge in den Riester-Vertrag steuerlich nicht geltend machen.

Haben Sie auf den Sonderausgabenabzug gegenüber dem Anbieter verzichtet?

Es besteht für Sie als zulagenberechtigte Person die Möglichkeit, bereits gegenüber dem Anbieter Ihres Altersvorsorgevertrages zu erklären, dass Sie eine steuerliche Berücksichtigung Ihrer Beiträge nicht wünschen und auf den Sonderausgabenabzug verzichten.

Wenn Sie diese Verzichtserklärung gegenüber dem Anbieter des Altersversorgungsvertrages abgegeben haben, wählen Sie hier "ja aus.

Hinweis: Der Verzicht auf den Sonderausgabenabzug ergibt nur Sinn, wenn Sie für die hier genannten Verträge bewusst keinen Sonderausgabenabzug in Anspruch nehmen wollen. Der Vorteil des Verzichts auf jegliche staatliche Förderung besteht darin, dass die spätere Rente aus diesem Vertrag nicht in voller Höhe, sondern nur teilweise (mit dem Ertragsanteil) versteuert werden muss. Wenn Sie sich für den Verzicht entscheiden, sollten Sie die steuerlichen Auswirkungen und die individuelle Situation sorgfältig prüfen.

Wollen Sie den Verzicht widerrufen?

Sofern Sie bisher gegenüber dem Anbieter Ihres Altersvorsorgevertrages auf den zusätzlichen Sonderausgabenabzug verzichtet haben, können Sie für das Jahr 2024 den Verzicht rückgängig machen. Wählen Sie in diesem Fall "ja" aus.

Hinweis: Der Verzicht auf den Sonderausgabenabzug ergibt nur Sinn, wenn Sie für die hier genannten Verträge bewusst keinen Sonderausgabenabzug in Anspruch nehmen wollen. Der Vorteil des Verzichts auf jegliche staatliche Förderung besteht darin, dass die spätere Rente aus diesem Vertrag nicht in voller Höhe, sondern nur teilweise (mit dem Ertragsanteil) versteuert werden muss. Wenn Sie sich für den Verzicht entscheiden, sollten Sie die steuerlichen Auswirkungen und die individuelle Situation sorgfältig prüfen.


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