Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung
Digitale Datenübermittlung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Nicht abziehbare Betriebsausgaben

Bei den Betriebseinnahmen sind z. B. auch steuerfreie Aufwandsentschädigungen für Übungsleiter oder für Ehrenamtler (§ 3 Nr. 26, 26a, 26b EStG), Gründungszuschüsse (§ 3 Nr. 2 EStG) oder Sanierungserträge (§ 3a EStG) anzugeben.

Betriebsausgaben, die mit steuerfreien Einnahmen im Zusammenhang stehen, dürfen steuerlich nicht abgezogen werden.

Der Abzug von Betriebsausgaben, die in unmittelbarem, wirtschaftlichem Zusammenhang mit solchen steuerfreien Einnahmen stehen, ist nur möglich, wenn sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben den jeweiligen Freibetrag übersteigen. 

Sofern Sie Betriebsausgaben in Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen geltend gemacht haben, müssen Sie diese hier angeben und so Ihrem Gewinn hinzuzurechnen.

Beispiel:

Sie sind selbständig und haben Betriebseinnahmen über 30.000 Euro. Ein Teil dieser Einnahmen ist steuerfrei, weil Sie nebenberuflich noch als Trainer für einen örtlichen Sportverein tätig sind. Die steuerfreien Einnahmen betragen 3.000 Euro und entsprechen dem Übungsleiterfreibetrag.

Ein Teil der von Ihnen geltend gemachten Betriebsausgaben über 4.000 Euro entfällt auf die steuerfreie Tätigkeit und beträgt 400 Euro.

Da einerseits die steuerfreien Einnahmen aus dem Gewinn herausgerechnet werden, muss andererseits auch der auf die steuerfreien Einnahmen entfallende Teil der Betriebsausgaben hinzugerechnet werden.

Der Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit beträgt demnach 30.000 Euro - 4.000 Euro - 3.000 Euro + 400 Euro = 23.400 Euro.

Focus Money

"Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. [...] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit."

FOCUS Money 02/2023

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

Focus Money
€uro am Sonntag
€uro
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Handelsblatt
netzwelt
WirtschaftsWoche
MacWelt