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gem. § 87c Abgabenordnung

 

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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Wir beantragen, die Aufwendungen im Verhältnis 50:50 aufzuteilen

Wenn die Einzelveranlagung von Ehegatten durchgeführt wird, können Sie durch einen gemeinsamen Antrag wählen, dass die folgenden Aufwendungen je zur Hälfte berücksichtigt werden:

  • Sonderausgaben (und die Vorsorgeaufwendungen)
  • Außergewöhnliche Belastungen ohne Behinderten- / Hinterbliebenenpauschbeträge für Kinder und ohne die Freibeträge für den Sonderbedarf sich in Berufsausbildung befindender, auswärtig untergebrachter, volljähriger Kinder
  • Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerker

Wählen Sie "nein" wenn die Aufwendungen entsprechend der geleisteten Zahlungen dem Ehepartner zugeordnet werden sollen. Demjenigen, der die Aufwendungen wirtschaftlich getragen hat, werden auch die Kosten in der Steuererklärung zugeordnet.

Wählen Sie dagegen "ja", werden die Aufwendungen unabhängig von der tatsächlichen Zahlung jeweils zur Hälfte auf die Ehepartner aufgeteilt.

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