Feldhilfe:
Hat <%0100301%> 2024 im gesamten Jahr außerhalb Deutschlands gewohnt?
Hat <%0100801%> 2024 im gesamten Jahr außerhalb Deutschlands gewohnt?
Wählen Sie "ja" aus, wenn Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt das ganze Jahr 2024 im Ausland hatten.
Haben Sie im Inland keinen Wohnsitz und keinen gewöhnlichen Aufenthalt, werden Sie auf Antrag als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt, wenn
- Ihre Einkünfte zu mindestens 90 % der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder
- die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte im Jahr 2024 nicht mehr als 11.784 Euro
betragen. Dieser Betrag wird je nach Ländergruppe wie folgt gekürzt:
- bei Ländern der Ländergruppe 2 um ein Viertel auf 8.838 Euro
- bei Ländern der Ländergruppe 3 um die Hälfte auf 5.892 Euro
- bei Ländern der Ländergruppe 4 um drei Viertel auf 2.946 Euro.
Wenn Sie im Ausland gewohnt oder sich dort gewöhnlich aufgehalten und gleichzeitig Einkünfte in Deutschland erzielt haben, können Sie von personen- und familienbezogenen Steuervergünstigungen profitieren. Dafür müssen Sie die folgenden Angaben ergänzen, um in Deutschland als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt zu werden.
Dies ist auch möglich, wenn Ihr Ehepartner im Steuerjahr seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem EU-/EWR-Staat hatte und Sie entweder in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind oder auf Antrag als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig gelten.