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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Bei der gepflegten Person wurde folgender Pflegegrad bzw. folgendes Merkzeichen festgestellt:

Geben Sie hier den Pflegegrad der gepflegten Person an.

Für die Gewährung des Pflege-Pauschbetrags zählt der höchste Pflegegrad, der im Kalenderjahr festgestellt wurde. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (ehemals MDK).

Pflegegrade

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten (kein Pflege-Pauschbetrag)
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigungen
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigungen
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigungen
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die Pflege

Merkzeichen „H“ (Hilflosigkeit)

Alternativ können Sie das Merkzeichen „H“ angeben, das im Schwerbehindertenausweis vermerkt ist. Dieses Merkzeichen wird ebenfalls für die Berücksichtigung des Pflege-Pauschbetrags anerkannt.

Nachweis der Pflegebedürftigkeit: Weisen Sie die Pflegebedürftigkeit durch den Bescheid der Pflegekasse oder einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „H“ nach.

Anmerkung: Der Pflegegrad 1 stellt die niedrigste Stufe der Pflegebedürftigkeit dar. Diese Stufe bedeutet eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Der Pflege-Pauschbetrag wird für den Pflegegrad 1 daher nicht gewährt.

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