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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (einschließlich AfA und Schuldzinsen)
Aufwendungen Arbeitszimmer
Aufwendungen Arbeitszimmer

Tragen Sie hier die nicht abziehbaren und die abziehbaren Aufwendungen für Ihr Arbeitszimmer ein.

Voraussetzungen für den Betriebskostenabzug

Ein Betriebskostenabzug ist nur möglich, wenn das häusliche Arbeitszimmer den „Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung“ darstellt. Für Selbständige gibt es zwei Optionen:

1. Jahrespauschale (Vereinfachungsregelung)

  • Pauschalbetrag: 1.260 Euro pro Jahr (seit 2023).
  • Vorteil: Weniger Nachweispflichten, einfache Abwicklung.
  • Nutzung: Maximal einmal pro Person und Jahr, unabhängig von der Anzahl der Tätigkeiten.

2. Tatsächliche Kosten des Arbeitszimmers

  • Abzugsfähige Kosten: Miete (anteilig), Nebenkosten (Heizung, Strom, Wasser), Renovierungen, Abschreibungen für Möbel, Zinsen auf Immobilien-Darlehen.
  • Berechnung: Kosten werden anteilig nach Fläche des Arbeitszimmers im Verhältnis zur Gesamtwohnfläche berechnet.

Jahrespauschale oder tatsächliche Kosten?

  • Jahrespauschale: Sinnvoll bei niedrigen tatsächlichen Kosten oder schwierigem Nachweis.
  • Tatsächliche Kosten: Vorteilhaft, wenn sie die Pauschale von 1.260 Euro übersteigen.

Hinweis: Eine Mischabrechnung ist nicht möglich.

Besonderheiten bei geteiltem Arbeitszimmer

  • Gemeinsame Nutzung durch Ehepartner: Jeder kann die Pauschale von 1.260 Euro beantragen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Tatsächliche Kosten: Kosten werden anteilig entsprechend der Nutzung aufgeteilt.
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