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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Betrag

Tragen Sie hier die Höhe der angefallenen Übernachtungskosten bei Auswärtstätigkeiten ein, die Sie anhand von Belegen nachweisen können.

Wenn auf Ihrer Rechnung Kosten für Mahlzeiten ausgewiesen sind, müssen Sie diese hier abziehen. Da Mahlzeiten über die Pauschale für Verpflegungsmehraufwand abgegolten werden, sind diese im Rahmen der Übernachtungskosten nicht abzugsfähig.

Oft sind die Mahlzeiten in der Hotelrechnung nicht gesondert aufgeführt.  In diesem Fall rechnen Sie die Verpflegungspauschale aus der Hotelrechnung heraus, indem Sie von der Hotelrechnung folgendes abziehen:

  • für das Frühstück 5,60 Euro bzw. bei Übernachtung im Ausland 20 Prozent des länderspezifischen Verpflegungspauschbetrages für 24-stündige Abwesenheit
  • für das Mittag- und Abendessen jeweils 11,20 Euro bzw. bei Übernachtung im Ausland 40 Prozent des länderspezifischen Verpflegungspauschbetrages für 24-stündige Abwesenheit.

Die länderspezifischen Verpflegungspauschbeträge für das Jahr 2024 können Sie dem BMF-Schreiben vom 23.11.2022 entnehmen.

Hinweis: Haben Sie keine Verpflegung erhalten, achten Sie darauf, dass das Hotel oder die Pension dies auf der Rechnung vermerkt.

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