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Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag
Geben Sie hier die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag an.
Der "Bemessungsbetrag für den Versorgungsfreibetrag" ist der Betrag, auf dessen Grundlage der Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag berechnet werden. Dieser Betrag dient der steuerlichen Entlastung von Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge.
Der Versorgungsfreibetrag wird bis zu einem festgelegten Höchstbetrag und unter Berücksichtigung eines Zuschlags gewährt. Dieser Freibetrag und der Zuschlag verringern sich jedes Jahr bis 2040. Maßgeblich für die Berechnung ist das Jahr des Versorgungsbeginns. Im Jahr 2023 beträgt der maximale Freibetrag 1.050 Euro, zuzüglich eines Zuschlags von 315 Euro.
Wo finde ich den Betrag?
Die Bemessungsgrundlage entnehmen Sie in der Leistungsmitteilung Ihres Versorgungsträgers, beispielsweise von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber, der Pensionskasse, Direktversicherung oder Pensionsfonds. Diese Bescheinigung wird häufig als "Mitteilung zur Betriebsrente" bezeichnet.
Sollte Ihnen diese Bescheinigung nicht vorliegen, wenden Sie sich direkt an Ihren ehemaligen Arbeitgeber, die Pensionskasse oder den betrieblichen Rentenversicherer.