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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Steuerpflichtige Rente aus...

Wählen Sie die Option, die auf Ihre Situation zutrifft:

Einer privaten Rentenversicherung aus Deutschland

Wählen Sie diese Option, wenn Sie eine Rente aus einer privaten Rentenversicherung beziehen, die in Deutschland abgeschlossen wurde. Beispiele hierfür sind:

  • Lebenslange Renten aus privaten Versicherungen
  • Zeitlich befristete Renten (z. B. Hinterbliebenen-, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten)
  • Renten aus besonderen Verpflichtungen (z. B. Veräußerungsgeschäfte)

Diese Renten können steuerpflichtig sein, abhängig von der Art der Versicherung, dem Vertragsbeginn und der Auszahlungsweise.

Beispiel: Herr Meier bezieht eine private Rente der Allianz Rentenversicherung aus Deutschland und wählt diese Option.

Einer privaten Rentenversicherung aus dem Ausland

Wählen Sie diese Option, wenn Ihre Rente aus einer privaten Rentenversicherung stammt, die im Ausland abgeschlossen wurde, z. B.:

  • Lebenslange Renten aus privaten Versicherungen
  • Zeitlich befristete Renten (z. B. Hinterbliebenen-, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten)
  • Renten aus besonderen Verpflichtungen (z. B. Veräußerungsgeschäfte)

Solche Renten müssen in Deutschland versteuert werden, wenn Sie hier unbeschränkt steuerpflichtig sind. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) regeln, welches Land die Besteuerung übernimmt. Das Ausland kann dabei ein Besteuerungsrecht haben. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung werden die ausländischen Einkünfte entweder freigestellt oder die im Ausland gezahlten Steuern nach § 34c EStG angerechnet.

Beispiel: Frau Schulz ist in Deutschland steuerpflichtig und erhält Rentenzahlungen aus einer privaten Versicherung der Zurich Insurance Group aus der Schweiz. Sie muss diese in ihrer Steuererklärung angeben,

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