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gem. § 87c Abgabenordnung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Haben Sie 2024 Angehörige gepflegt oder Kosten für die eigene Pflege gehabt?

Wählen Sie "ja“, wenn Sie im Jahr 2024 den Pflege-Pauschbetrag oder Aufwendungen für Pflege- und Betreuungsleistungen geltend machen möchten.

Pflege-Pauschbetrag

Den Pflege-Pauschbetrag können Sie beantragen, wenn Sie ohne Bezahlung einen hilfsbedürftigen Angehörigen oder eine nahestehende Person pflegen (§ 33b EStG).

Pflege- und Betreuungsaufwendungen

Alternativ können Aufwendungen für Pflege- und Betreuungsleistungen entweder als außergewöhnliche Belastung oder als Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen angesetzt werden.

Wichtig: Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen wird nur anerkannt, wenn Sie eine Rechnung erhalten und diese per Überweisung bezahlt haben. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.

Focus Money

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FOCUS Money 02/2023

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"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

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BÖRSE Online 02/2022

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