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gem. § 87c Abgabenordnung

 

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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Sind Ihnen im Zusammenhang mit der Pflege- und Betreuung weitere tatsächliche Kosten entstanden?

Wenn Ihnen tatsächlich weitere Kosten für Pflege- und Betreuungsleistungen entstanden sind, wählen Sie "ja", um diese Aufwendungen steuerlich geltend zu machen.

Sie können Ausgaben für Ihre eigene Pflege und Betreuung oder die Pflege und Betreuung Ihres Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners von der Steuer absetzen.

Bitte beachten Sie, dass nur nachweisbare und tatsächlich entstandene Kosten berücksichtigt werden können.

Wichtig: Pflege- und Betreuungskosten werden entweder nach § 35a EStG wie haushaltsnahe Dienstleistungen oder als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG berücksichtigt.

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