Feldhilfe:
Sollen die Werte der Steuerbescheinigung überprüft oder korrigiert werden?
In bestimmten Fällen können Sie eine Überprüfung oder Korrektur der Angaben aus Ihrer Steuerbescheinigung beantragen. Dies ist sinnvoll, wenn beim Steuerabzug durch das Kreditinstitut nicht alle Informationen korrekt berücksichtigt wurden.
Eine Überprüfung durch das Finanzamt ist insbesondere möglich, wenn:
- der Sparer-Pauschbetrag beim Steuerabzug nicht vollständig ausgeschöpft wurde,
- eine zu hohe Ersatzbemessungsgrundlage angesetzt wurde, weil der Bank keine Anschaffungskosten bekannt waren,
- Verluste bei der Berechnung der Kapitalerträge nicht oder zu gering berücksichtigt wurden, oder
- die Einkünfte nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) nur teilweise in Deutschland besteuert werden dürfen.
Was ist zu tun?
In diesen Fällen setzen Sie in den nachfolgenden Feldern die korrigierten Beträge ein und erläutern die Korrekturen in einer gesonderten Aufstellung gegenüber dem Finanzamt.
Beispiel: Sie haben Aktien mit einem Gewinn von 5.000 Euro verkauft. Die Bank hat nur 250 Euro Kosten berücksichtigt, tatsächlich hatten Sie aber 750 Euro Aufwendungen. Tragen Sie den korrigierten Gewinn ein und reichen Sie die Belege für die zusätzlichen Kosten ein.