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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Zeile 16 Sparer-Pauschbetrag

Erfassen Sie hier den in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag lt. Zeile 16 der aktuell erfassten Jahressteuerbescheinigung Ihrer Bank.

Der Sparer-Pauschbetrag ist ein steuerfreier Höchstbetrag für Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne. Für das Steuerjahr 2024 beträgt er:

  • 1.000 Euro bei Einzelveranlagung
  • 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung von Ehegatten oder Lebenspartnern (§ 20 Absatz 9 EStG)

Die Bank berücksichtigt diesen Pauschbetrag automatisch, sofern Sie dort einen Freistellungsauftrag erteilt haben. Der tatsächlich angerechnete Betrag wird in Zeile 16 der jeweiligen Steuerbescheinigung ausgewiesen.

Beispiel: Sie haben bei Bank A einen Freistellungsauftrag über 800 Euro erteilt. In der Jahressteuerbescheinigung dieser Bank ist in Zeile 16 ein Betrag von 800 Euro ausgewiesen. Tragen Sie genau diesen Betrag ein.

Wenn kein Freistellungsauftrag bei dieser Bank vorlag, tragen Sie "0 Euro" ein. Der nicht genutzte Teil des Sparer-Pauschbetrags kann ggf. im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung angerechnet werden.

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