Feldhilfe:
Art der Bescheinigung
Wählen Sie hier die Art der Steuerbescheinigung aus, die Sie in Ihrer Steuererklärung angeben möchten. Je nach Auswahl werden Ihnen die entsprechenden Zeilen zur Eingabe Ihrer Kapitalerträge angezeigt.
Folgende Optionen stehen zur Verfügung:
Steuerbescheinigung für Privatkonten/-depots
Diese Bescheinigung erhalten Sie in der Regel von Ihrer Bank oder Ihrem Broker. Sie enthält Angaben zu Kapitalerträgen wie Zinsen aus Spar- und Tagesgeldkonten, Dividenden aus Aktien, Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren sowie zur einbehaltenen Kapitalertragsteuer, dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer.
Hierbei handelt sich meist um inländische Kapitalerträge, die bereits dem Steuerabzug unterlegen haben.
Steuerbescheinigung für eine Lebensversicherung
Betrifft Erträge aus Lebensversicherungen, z. B. Auszahlungen oder Überschüsse. Diese unterliegen der Abgeltungsteuer, sofern bestimmte Voraussetzungen – wie Laufzeit oder Alter bei Auszahlung – nicht erfüllt sind.
Zinsen vom Finanzamt auf Steuererstattungen
Zinsen auf Steuererstattungen (§ 233a AO) gelten als steuerpflichtige Kapitalerträge und müssen manuell in der Anlage KAP eingetragen werden – sie werden nicht automatisch berücksichtigt.
Sonstige Steuerbescheinigung
Wählen Sie diese Option bei Bescheinigungen, die keiner der genannten Kategorien entsprechen – z. B. bei ausländischen Kapitalerträgen. In der Regel handelt es sich um Erträge ohne inländischen Steuerabzug.
Belegvorhaltepflicht: Steuerbescheinigungen müssen nicht mehr mit der Steuererklärung eingereicht werden, sondern sind nur auf Anforderung des Finanzamts vorzulegen.
Ausnahme: Die Bescheinigung ist beizufügen, wenn
- Verluste geltend gemacht oder
- einbehaltene Steuern angerechnet werden sollen.