Feldhilfe:
Einfache Entfernung je Arbeitstag (nur Hinweg)
Geben Sie hier die Anzahl der Kilometer für die einfache Entfernung (nur Hinweg) zwischen Wohnung und Arbeitsstätte an; der Gesetzgeber versteht darunter die kürzeste benutzbare Straßenverbindung.
Ein längerer Anfahrtsweg wird vom Finanzamt nur anerkannt, wenn die Straßenverbindung offensichtlich verkehrsgünstiger ist und auch tatsächlich regelmäßig genutzt wird. Dies ist der Fall, wenn trotz der längeren Strecke das Fahrtziel schneller und pünktlicher erreicht werden kann.
Mit der Entfernungspauschale sind sämtliche Fahrzeugkosten abgegolten, also z.B. auch die Garagenmiete, Parkgebühren, Reparaturkosten und Mautgebühren.
Unfallkosten, die Sie selbst tragen mussten, konnten Sie früher zusätzlich als "Sonstige Werbungskosten" geltend machen, wenn sich der Unfall auf der Fahrt zwischen Wohnung und erster Arbeitsstätte ereignet hat. Allerdings ist die Frage, ob Unfallkosten noch abzugsfähig, umstritten. Der Bundesfinanzhof lehnt einen Abzug nämlich ab; es ist derzeit fraglich, ob die Finanzverwaltung das Urteil anwendet. Wir empfehlen bis auf Weiteres eine Geltendmachung der Kosten.
Entfernung mit Google Maps ermitteln:
- Klicken Sie auf den Button, um die Entfernung mit Google Maps zu ermitteln.
- Wenn Sie Ihre Anschrift und die Ihres Arbeitgebers bereits hinterlegt haben, werden diese Angaben für die Ermittlung der Entfernung automatisch herangezogen.
- Ansonsten tragen Sie die Startadresse (Wohnung) und Zieladresse (Arbeitgeber) ein.
- Stimmt die vorgeschlagene Wegstrecke nicht mit der tatsächlichen überein, können Sie den Weg in der Karte durch Ziehen verändern.
- Mit dem Button [Übernehmen] wird der ermittelte Wert in das Feld "Einfache Entfernung" übernommen.
Nachkommastellen bei den Kilometerangaben werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben für die Entfernungspauschale abgerundet. Oftmals wird im Steuerrecht zu Ihren Gunsten aufgerundet, bei der Entfernungspauschale lässt dies der Gesetzgeber leider nicht zu.