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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Haben Sie die Selbständigkeit aufgegeben und einen Veräußerungsverlust erlitten?

Wählen Sie "ja", wenn Sie Ihre selbständige Tätigkeit aufgegeben und dabei einen Veräußerungsverlust erlitten haben.

Worum geht es hier?

Falls Sie Ihre selbständige Tätigkeit beendet und dabei einen Verlust durch den Verkauf des Betriebsvermögens (z. B. Maschinen, Grundstücke) erlitten haben, wird dies als Veräußerungsverlust bezeichnet. Dieser Verlust kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden.

Was ist ein Veräußerungsverlust?

Ein Veräußerungsverlust entsteht, wenn der Verkaufserlös des Betriebsvermögens beim Ende der Selbständigkeit unter den ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegt.

Wann sollten Sie hier Angaben machen?
  • Wenn Sie Ihre selbständige Tätigkeit aufgegeben haben.
  • Wenn beim Verkauf von Betriebsvermögen ein Verlust entstanden ist.
Woher bekommen Sie die Informationen?

Die Höhe des Veräußerungsverlusts können Sie Ihrer Gewinnermittlung oder den Verkaufsunterlagen entnehmen, die bei der Aufgabe der Tätigkeit erstellt wurden.

Wenden Sie sich bitte ggf. für eine Beratung an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

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