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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Haben Sie die Selbständigkeit aufgegeben und einen Veräußerungsgewinn erzielt?

Wählen Sie "ja", wenn Sie Ihre selbständige Tätigkeit aufgegeben und dabei einen Veräußerungsgewinn erzielt haben.

Worum geht es hier?

Falls Sie Ihre selbständige Tätigkeit beendet und dabei Vermögen oder Firmenanteile verkauft haben, könnte dabei ein sogenannter Veräußerungsgewinn entstanden sein. In der Anlage S werden alle Veräußerungsgewinne erfasst – unabhängig davon, ob sie teilweise steuerfrei sind oder vollständig besteuert werden.

Was ist ein Veräußerungsgewinn?

Ein Veräußerungsgewinn ist der Gewinn, der entsteht, wenn das Betriebsvermögen (z. B. Firmenanteile, Maschinen, Grundstücke) beim Ende der Selbständigkeit verkauft wird und der Verkaufserlös über den ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegt.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG auf diesen Veräußerungsgewinn anwenden, um Ihre Steuerlast zu senken. Dieser Freibetrag ist vor allem für ältere Steuerpflichtige gedacht, die eine langjährige selbständige Tätigkeit aufgeben.

Wann sollten Sie hier Angaben machen?
  • Wenn Sie Ihre selbständige Tätigkeit beendet haben.
  • Wenn Sie durch den Verkauf von Betriebsvermögen einen Gewinn erzielt haben.
Woher bekommen Sie die Informationen?

Die Höhe des Veräußerungsgewinns finden Sie in Ihren Verkaufsunterlagen oder bei Bedarf in einer Gewinnermittlung, die Sie bei der Aufgabe Ihrer selbständigen Tätigkeit erstellt haben.

Wenden Sie sich bitte ggf. für eine Beratung an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

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