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gem. § 87c Abgabenordnung

 

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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Selbständige Einkünfte

Wählen Sie die Art der Tätigkeit, mit der Sie Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielt haben:

  1. Freiberufliche Tätigkeit
    Wählen Sie „aus einer freiberuflichen Tätigkeit“, wenn Sie als Freiberufler arbeiten (z.B. Arzt, Anwalt, Künstler).
  2. Betriebsstätte außerhalb der Wohnsitzgemeinde
    Falls sich Ihr Arbeitsplatz (z.B. Kanzlei, Praxis) in einer anderen Gemeinde als Ihrem Wohnsitz befindet, stellt das Betriebsstättenfinanzamt Ihren Gewinn gesondert fest. In diesem Fall müssen Sie dem Betriebsfinanzamt eine „Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung“ einreichen und die Auswahl „lt. gesonderter Feststellung“ treffen.
  3. Freiberufliche Tätigkeit in Gemeinschaft
    Wenn Sie Ihre Tätigkeit in einer Gemeinschaft mit anderen Freiberuflern ausüben, etwa in einer Sozietät, einer Büro- oder Praxisgemeinschaft oder als Mitglied einer Partnergesellschaft, wählen Sie „aus einer Beteiligung“.
  4. Tätigkeit mit Betriebsausgabenpauschale
    Wenn für Ihre Tätigkeit eine Betriebsausgabenpauschale gilt, wählen Sie „aus einer Tätigkeit mit Betriebsausgabenpauschale“.
  5. Nebenberufliche begünstigte Tätigkeit
    Wählen Sie „aus einer selbständigen Nebentätigkeit (z.B. Übungsleiter)“, wenn Sie Einnahmen aus einer nebenberuflich ausgeübten, steuerbegünstigten Tätigkeit (z.B. als Übungsleiter oder Betreuer) angeben möchten. Beachten Sie, dass nur Tätigkeiten, die bestimmte Höchstbeträge an steuerfreien Vergütungen einhalten, hier angegeben werden sollen.
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