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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Erläuterung

Im Feld "Erläuterung" können Sie Angaben zu den Abschreibungen für Abnutzung (AfA) machen. Diese Angaben dienen der Nachvollziehbarkeit der AfA-Berechnung durch das Finanzamt.

Erforderliche Angaben:

  1. Anschaffungskosten: Gesamtkosten des Gebäudes (inkl. Kaufpreis, Erwerbsnebenkosten wie Notar, Grunderwerbsteuer).
  2. Anschaffungsdatum: Datum des Erwerbs oder der Fertigstellung.
  3. Nutzungsdauer: Die AfA erfolgt nach den gesetzlich festgelegten Nutzungszeiträumen, abhängig von der Art des Gebäudes (z. B. Wohngebäude oder gewerblich genutztes Gebäude).

Beispiel: Ein Wohngebäude wurde am 01.06.2024 für 300.000,00 Euro (inklusive Erwerbsnebenkosten) angeschafft. Das Gebäude wird ausschließlich zu Wohnzwecken vermietet. Die Nutzungsdauer beträgt 50 Jahre gemäß § 7 Abs. 4 EStG. Die jährliche Abschreibung erfolgt linear mit 2 % der Anschaffungskosten, das entspricht 6.000 Euro pro Jahr.

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