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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Haben Sie Gesellschaftsanteile 2024 verkauft?

Wählen Sie "ja", wenn Sie Anteile an gesondert und einheitlich festgestellten Einkünften veräußert haben.

Private Veräußerungsgeschäfte von Anteilen an Unternehmen beziehen sich auf den Verkauf von Beteiligungen an Personengesellschaften oder anderen Unternehmen, deren Einkünfte gesondert und einheitlich festgestellt wurden. Gewinne oder Verluste müssen in der Steuererklärung angegeben werden.

Beispiele:

  1. Verkauf von Anteilen an einer GmbH & Co. KG: Gewinne oder Verluste sind in der Steuererklärung anzugeben.
  2. Verkauf von Unternehmensanteilen einer GbR: Auch hier müssen Gewinne oder Verluste in der Steuererklärung angegeben werden.

Hinweis: Der Verkauf von Aktien ist auch ein privates Veräußerungsgeschäft. Gewinne oder Verluste daraus müssen jedoch immer im Bereich Kapitaleinkünfte (Anlage KAP - Einkünfte aus Kapitalvermögen) angegeben werden.

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