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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Werbungskosten

Hier tragen Sie alle Ausgaben ein, die im Zusammenhang mit diesen Einnahmen stehen.

Folgende Werbungskosten können Sie abziehen, wenn sie direkt mit den wiederkehrenden Zahlungen zusammenhängen:

  • Steuerberatungskosten, z. B. für die Erstellung der Steuererklärung (anteilig)
  • Rechts- oder Notarkosten, nur, wenn sie im Zusammenhang mit der Verwaltung, Durchsetzung oder Änderung der Vereinbarung stehen
  • Porto, Telefon, Büromaterial, z. B. für Schriftverkehr mit Vertragspartnern, Steuerberatung oder Finanzamt
  • Fahrtkosten zu Beratungsterminen, z. B. zur Steuerkanzlei oder zu Notarterminen (mit 0,30 Euro/km)
  • Fachliteratur, wenn sie gezielt für die Erfassung oder Verwaltung der Bezüge angeschafft wurde.

Wichtig: Werbungskosten dürfen nur angesetzt werden, wenn sie einen klaren Bezug zu den Einnahmen aus den wiederkehrenden Bezügen haben.

Focus Money

"Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. [...] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit."

FOCUS Money 02/2023

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

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