Feldhilfe:
Haben Sie auf den Sonderausgabenabzug gegenüber dem Anbieter verzichtet?
Haben Sie auf den Sonderausgabenabzug gegenüber dem Anbieter verzichtet?
Sie können gegenüber dem Anbieter Ihres Altersvorsorgevertrags (Riester-Vertrag) erklären, dass Sie keine steuerliche Berücksichtigung Ihrer Beiträge wünschen und damit auf den Sonderausgabenabzug verzichten.
Wenn Sie eine solche Verzichtserklärung abgegeben haben, wählen Sie hier "ja aus.
Hinweis: Ein Verzicht auf den Sonderausgabenabzug kommt nur in Betracht, wenn Sie bewusst keine steuerliche Förderung (z. B. Steuerermäßigung oder Zulagen) für diesen Vertrag nutzen möchten. Beachten Sie:
- Ohne staatliche Förderung wird die spätere Rente nur mit dem Ertragsanteil besteuert – und nicht in voller Höhe.
- Dieser Verzicht kann sinnvoll sein, wenn Sie z. B. erwarten, im Alter nur geringe Einkünfte zu haben und eine volle Besteuerung vermeiden möchten.
Prüfen Sie vor einer Verzichtserklärung gegenüber Ihren Anbieter unbedingt die steuerlichen Folgen und ob sich der Verzicht für Ihre persönliche Situation lohnt. Eine nachträgliche Rücknahme ist nicht möglich.