Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung Digitale Datenübermittlung
gem. § 87c Abgabenordnung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Gesamtkosten der Unterkunft

Bei doppelter Haushaltsführung in Deutschland spielt die Wohnungsgröße seit 2014 keine Rolle mehr. Die nachgewiesenen Gesamtkosten der Unterkunft sind bei einer Wohnung in Deutschland immer auf 1.000 Euro pro Monat gedeckelt, gleichgültig wie groß die Wohnung ist.

Bei doppelter Haushaltsführung im Ausland gilt die 1.000 Euro-Höchstgrenze nicht. Hier bleibt es dabei, dass weiterhin die tatsächlichen Mietkosten anerkannt werden, soweit sie notwendig und angemessen, also nicht überhöht sind. Wohnkosten sind nur insoweit "notwendig", als sie sich für eine Wohnung mit einer Wohnfläche bis zu 60 qm bei einem ortsüblichen Mietpreis für eine nach Lage und Ausstattung durchschnittliche Wohnung ergeben.

Die Obergrenze der abzugsfähigen Mietkosten ist also stets der ortsübliche Durchschnittsmietpreis für eine Wohnfläche von 60 qm. Da es sich hierbei um die Kaltmiete handelt, sind die Nebenkosten zusätzlich abziehbar. Diese müssen allerdings ebenfalls auf eine Wohnungsgröße von 60 qm umgerechnet werden.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Kosten für die notwendige Einrichtung der Zweitwohnung im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung nicht zu den Unterkunftskosten gehören, deren Abzug auf 1.000 Euro im Monat begrenzt ist. Vielmehr sind Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände und Hausrat - soweit sie notwendig sind - in vollem Umfang zusätzlich als sonstige notwendige Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG abziehbar (BFH-Urteil vom 4.4.2019, VI R 18/17).

Focus Money

"Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. [...] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit."

FOCUS Money 02/2023

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

Focus Money
€uro am Sonntag
€uro
PC Magazin 04/2019: Sehr gut
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Handelsblatt
netzwelt
WirtschaftsWoche
MacWelt