Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung Digitale Datenübermittlung
gem. § 87c Abgabenordnung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Bezeichnung

Geben Sie an, welche Aufwendungen im Rahmen des Umzugs angefallen sind.

Umzugskosten können Sie als Werbungskosten geltend machen, wenn Sie Ihre Wohnung aus beruflichen Gründen gewechselt haben. Berufliche Gründe liegen vor, wenn Sie erstmals eine Stelle antreten oder Ihren Arbeitgeber wechseln. Bei Umzügen innerhalb derselben Gemeinde ist ein beruflicher Anlass u.a. dann gegeben, wenn der Umzug vom Arbeitgeber gefordert wird (z.B. Bezug oder Räumung einer Dienstwohnung).

Ist Ihr Umzug beruflich bedingt, können Sie folgende Aufwendungen als Werbungskosten geltend machen:

  • Kosten für eine Umzugsfirma
  • Kosten für Verpackungsmaterial wie Umzugskartons, Kleiderkisten, Schutzhülle
  • Mietkosten für einen Transporter bzw. Einsatzkosten des eigenen Fahrzeugs/ Anhängers
  • Reparaturkosten für beschädigtes Umzugsgut
  • Wiederbeschaffungskosten für zerstörte/ verlorene Gegenstände
  • Gebühren für Halteverbotsschilder
  • Reisekosten am Umzugstag bzw. zur Besichtigung der Wohnung
  • Kosten für doppelte Mietzahlungen/ Mietnebenkosten
  • Kosten für Zeitungsanzeigen sowie Maklergebühren
  • Beschaffungskosten für einen Herd und Heizöfen

außerdem die Umzugskostenpauschale:

  • bei einem Umzug 2024:
    • 886 Euro für Berechtigte,
    • 590 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied,
    • 177 Euro für Berechtigte, die zuvor keine eigene Wohnung hatten.

und die Kosten für umzugsbedingten Nachhilfeunterricht der Kinder:

  • bei einem Umzug 2024: maximal 1.181 Euro
Focus Money

"Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. [...] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit."

FOCUS Money 02/2023

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

Focus Money
€uro am Sonntag
€uro
PC Magazin 04/2019: Sehr gut
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Handelsblatt
netzwelt
WirtschaftsWoche
MacWelt