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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Haben Sie ein Arbeitszimmer beruflich genutzt oder im Homeoffice gearbeitet?

Wählen Sie "ja", wenn Ihnen Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer entstanden sind und Sie die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung erfüllen.

Ein Arbeitnehmer kann sein häusliches Arbeitszimmer geltend machen, wenn der Arbeitgeber ihm für seine Tätigkeit keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt.

Ein Beispiel: Viele Lehrer bereiten in ihrem häuslichen Arbeitszimmer den Unterricht vor oder korrigieren Klausuren, weil sie in der Schule kein Arbeitszimmer haben.

Aktuell: Können Sie Ihren Arbeitsplatz z. B. aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht nutzen, steht Ihnen ebenfalls "kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung". Sie sollten dies aber nachweisen oder zumindest glaubhaft machen können.

Homeoffice-Pauschale (Tagespauschale): Arbeitnehmer, die zu Hause arbeiten, können einen Pauschalbetrag von 6 Euro pro Tag als Werbungskosten geltend machen. Maximal sind 1.260 Euro im Jahr absetzbar. Voraussetzung ist, dass die betriebliche oder berufliche Tätigkeit an dem jeweiligen Tag "überwiegend" in der häuslichen Wohnung ausgeübt wird und die erste Tätigkeitsstätte nicht aufgesucht wird.

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