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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Nachweis

Um Spenden für steuerbegünstigte Zwecke nachzuweisen, gibt es folgende Möglichkeiten:

Nachweis laut Spendenbestätigung/ Spendenbescheinigung
Hierbei muss Ihnen eine Spendenbescheinigung im Original vorliegen. Seit 2013 akzeptiert das Finanzamt auch einen Paypal-Kontoauszug als Nachweis über die geleistete Spende.

Nachweis laut Betriebsfinanzamt
Bei diesem Nachweis wurden die geleisteten Spenden und Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke z. B. über eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung vom Betriebsfinanzamt bescheinigt.

Bei Spenden bis 300 Euro reicht es in der Regel den Finanzämtern, wenn man als Nachweis einen Zahlungsbeleg oder eine Kopie der Abbuchung vom Kontoauszug vorweisen kann.

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