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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2023) Gesellschaften im Sinne des § 15 b EStG

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Gesellschaften im Sinne des § 15 b EStG

Gesellschaften / Gemeinschaften / ähnlichen Modellen im Sinne des § 15 b EStG

Die nicht ausgeglichenen negativen Einkünfte 2023 aus Gesellschaften, Gemeinschaften oder ähnlichen Modellen im Sinne des § 15 b EStG sollen nach Maßgabe des § 10 d Absatz 1 EStG im Steuerjahr 2023 verrechnet werden. Weiterführende Informationen finden Sie im Anwendungsschreiben zu § 15b EStG des Bundesministeriums für Finanzen v. 17. Juli 2007.

Wichtiger Hinweis: Einkünfte aus Gesellschaften im Sinne des § 15 b EStG werden in der Berechnung von Lohnsteuer kompakt derzeit nicht berücksichtigt.

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