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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Sind weitere Einkünfte enthalten, die dem Investmentsteuergesetz unterliegen?

Erträge des Unternehmens, für die das Investmentsteuergesetz (InvStG) gilt, sind teilweise steuerfrei.

Für bestimmte Investmentfonds gilt nach dem InvStG eine Teilfreistellung, gleichzeitig sind die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen nicht abzugsfähig.

Da die Aufwendungen nicht zum Abzug zugelassen sind (§§ 21, 44 InvStG), muss der Saldo zwischen den Erträgen und den Aufwendungen gebildete und angegeben werden. Sollten die Aufwendungen die Erträge übersteigen, erfolgt die Eintragung des Verlustes hier mit negativem Vorzeichen.

Wenden Sie sich bitte ggf. für eine Beratung an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

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