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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Betrag
Art der Aufwendungen
Werbungskosten zu Versorgungsbezügen

Hier können Sie Werbungskosten geltend machen, die direkt den steuerbegünstigten Versorgungsbezügen zugeordnet werden können.

Obwohl ein Pensionär ebenso wie ein aktiver Beamter weiterhin als Arbeitnehmer gilt, steht ihm der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro nicht zu. Stattdessen erhalten Pensionäre – wie Rentner – einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro.

Sind Ihnen in Verbindung mit den Versorgungsbezügen tatsächlich höhere Werbungskosten entstanden, können Sie diese hier angeben. Darunter fallen unter anderem:

  • Aufwendungen für Rechts- und Steuerberatung,
  • Prozesskosten,
  • Portokosten,
  • Telefonkosten,
  • Fahrtkosten (Entfernungspauschale, 30 Cent pro Kilometer),
  • Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln,
  • Sonstige Kosten in Verbindung mit den Versorgungsbezügen.

Werden hier tatsächlichen Kosten angegeben, müssen geeignete Nachweise eingereicht werden. Man muss immer damit rechnen, dass das Finanzamt die entsprechenden Belege fordert.

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