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Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung Digitale Datenübermittlung
gem. § 87c Abgabenordnung

 

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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Die Gewinnermittlung erfolgt nach

Wählen Sie hier aus, wie die Gewinnermittlung für Ihren Betrieb erfolgt:

  • Einnahmeüberschussrechnung (EÜR, § 4 Abs. 3 EStG): Hierbei wird der Gewinn durch Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben ermittelt. Diese Methode ist besonders geeignet für kleinere Unternehmen.
  • Bilanzierung (§ 4 Abs. 1 oder 5 EStG): Bei dieser aufwendigeren Methode müssen eine Inventur durchgeführt und am Jahresende eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellt werden.

Für jeden Betrieb muss eine Bilanz oder eine Einnahmeüberschussrechnung (EÜR) elektronisch übermittelt werden.

Ausnahme: Arbeitnehmer und Senioren, die nicht zur elektronischen Steuererklärung verpflichtet sind und für ehrenamtliche Tätigkeiten Aufwandsentschädigungen bis zur Ehrenamtspauschale von 840 Euro oder der Übungsleiterpauschale von 3.000 Euro jährlich erhalten, dürfen weiterhin Papierformulare verwenden, was in der Praxis oft akzeptiert wird.

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