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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2023) Wurde ein eigener Raum überwiegend beruflich als Arbeitszimmer genutzt?

Wenn Sie Ihr Arbeitszimmer zu mindestens 90% beruflich nutzen, wählen Sie "ja" aus.

Wenn Sie beruflich so gut wie ausschließlich von zuhause aus arbeiten, können Sie Ihre Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer möglicherweise als Werbungskosten abziehen. Die Voraussetzungen für den Steuerabzug in der Steuererklärung sind streng.

Ein häusliches Arbeitszimmer ist ein (separater) Raum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und hauptsächlich der Erledigung gedanklicher, schriftstellerischer oder verwaltungstechnischer beziehungsweise organisatorischer Arbeiten dient (BFH, Az. VI R 70/01 und XI R 89/00).

Wichtig: Dabei muss sichergestellt werden, dass eine private Nutzung als Wohnraum so gut wie ausgeschlossen ist.

Hinweis: Eine Arbeitsecke innerhalb des Wohnzimmers oder in einem anderen Raum wird nicht als Arbeitszimmer anerkannt. Dann kann aber die Homeoffice-Pauschale mit der 6-Euro-Tagespauschale beantragt werden.

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