Feldhilfe:
(2023)
Angaben zum Steuerpflichtigen
Wählen Sie aus, wie Sie krankenversichert sind.
Diese Angabe ist für die Ermittlung der unterschiedlichen Höchstbeträge notwendig. Je nach Auswahl können die sonstigen Vorsorgeaufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 2.800 Euro oder von 1.900 Euro berücksichtigt werden.
(1) Wenn Sie ganz oder teilweise in der Krankenversicherung eines Angehörigen mitversichert sind, wählen Sie die Option (1) aus. Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen beträgt in diesem Fall 1.900 Euro.
(2) Wenn Sie die Krankenversicherung nicht komplett selbst zahlen, wählen Sie die Option (2) aus. Dies ist der Fall, wenn:
- Sie vom Arbeitgeber, der Rentenversicherung oder einer öffentlichen Kasse einen Zuschuss / eine Beihilfe zur Krankenversicherung erhalten.
- z. B. der Arbeitgeber oder die Rentenversicherung einen Teil Ihrer Beiträge bezahlt.
- Sie in der Künstlersozialkasse (KSK) versichert sind.
Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen beträgt in diesem Fall 1.900 Euro.
(3) Wenn Sie Ihre Krankenversicherung komplett selbst tragen, wählen Sie die Option (3) aus. Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen beträgt in diesem Fall 2.800 Euro.
(4) Wenn Sie nicht krankenversichert sind, wählen Sie die Option (4) aus. Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen beträgt in diesem Fall 2.800 Euro.