Feldhilfe:
(2022)
Einkünfte aus Gewerbebetrieb - Anlage G -
Wählen Sie Ja, wenn Sie einen Gewerbebetrieb haben und Einkünfte daraus erwirtschaften.
Einkünfte von Gewerbetreibenden sind der Gewinn oder Verlust aus dem Betrieb.
Für jeden Betrieb ist eine Bilanz oder eine Anlage EÜR elektronisch zu übermitteln.
Die früher geltende Regelung für Kleinunternehmer, nach der Unternehmen mit Betriebseinnahmen unter 22.000 Euro ihren Gewinn formlos ermitteln durften, ist entfallen.
Ausnahme: Arbeitnehmer und Senioren, die nicht zur Abgabe einer elektronischen Steuererklärung verpflichtet sind und für ihre ehrenamtliche Tätigkeit Aufwandsentschädigungen bis zur Höhe der Ehrenamtspauschale von 840 Euro bzw. der Übungsleiterpauschale von 3.000 Euro jährlich erhalten, dürfen aber weiterhin die Papierformulare für die Steuererklärung nutzen. Zumindest wird dies vielfach nicht beanstandet.
Folgende Einkünfte der Anlage G können mit Lohnsteuer kompakt nicht erklärt werden:
- Einkünfte aus Gesellschaften nach § 15b EStG (Steuerstundungsmodelle),
- Einkünfte aus der Veräußerung an eine REIT-AG sowie
- Einkünfte aus gewerblicher Tierzucht, Termingeschäften oder Beteiligungen.