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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2022) Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit - Anlage S -

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2022. Die Version die für die Steuererklärung 2023 finden Sie unter:
(2023): Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit - Anlage S -

Wählen Sie Ja, wenn Sie selbständig sind und Einkünfte aus dieser Tätigkeit erwirtschaften.

Einkünfte von Selbständigen sind der Gewinn bzw. Verlust aus dieser Tätigkeit.

Für jeden Betrieb ist eine Bilanz oder eine Anlage EÜR elektronisch zu übermitteln.

Die früher geltende Regelung für Kleinunternehmer, nach der Unternehmen mit Betriebseinnahmen unter 22.000 Euro ihren Gewinn formlos ermitteln durften, ist entfallen. 

Ausnahme: Arbeitnehmer und Senioren, die nicht zur Abgabe einer elektronischen Steuererklärung verpflichtet sind und für ihre ehrenamtliche Tätigkeit Aufwandsentschädigungen bis zur Höhe der Ehrenamtspauschale von 840 Euro bzw. der Übungsleiterpauschale von 3.000 Euro jährlich erhalten, dürfen aber weiterhin die Papierformulare für die Steuererklärung nutzen. Zumindest wird dies vielfach nicht beanstandet.

Folgende Einkünfte der Anlage S können mit Lohnsteuer kompakt nicht erklärt werden:

  • Einkünfte aus Gesellschaften nach § 15 EStG und
  • Einkünfte aus Wagniskapitalgesellschaften.
Focus Money

"Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. [...] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit."

FOCUS Money 02/2023

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

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