Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung Digitale Datenübermittlung
gem. § 87c Abgabenordnung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2022) Zeilen 40 bis 42 erfassen (Angerechnete ausländische Steuern)

Dieser Text bezieht sich auf die Steuer 2022. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Zeilen 40 bis 42 erfassen (Angerechnete ausländische Steuern)

Wählen Sie Ja, wenn Sie ausländische Quellensteuern lt. den Zeilen 40 bis 42 in Ihrer Steuerbescheinigung erfassen wollen.

Bei den ausländischen Quellensteuern wird zwischen "angerechneten" oder "anrechenbaren" ausländische Steuern unterschieden:

  • Ausländische Steuern, die bereits vom Kreditinstitut angerechnet wurden, müssen in Zeile 40 eingetragen werden.
  • Ausländische Steuern, die noch nicht angerechnet wurden, jedoch anrechenbar sind, müssen in Zeile 41 eingetragen werden.
  • Hinzu kommen fiktive ausländische Steuern. Diese werden in Ausnahmefällen von den Kreditinstituten ausgewiesen, wenn die Abzugsfähigkeit von Quellensteuern nicht beurteilt werden kann, z. B. bei fiktiver Quellensteuer mit besonderen Anrechnungsvoraussetzungen.

Es sind nur die ausländischen Steuern anrechenbar, die festgesetzt und gezahlt wurden und für die im Quellenstaat - nach dessen nationalem Recht oder aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) – kein Ermäßigungsanspruch geltend gemacht werden kann. Bei Einzelfragen zur Abgeltungsteuer vgl. das BMF-Schreiben vom 18. Januar 2016.

Erklärte Quellensteuerbeträge werden von den Finanzämtern nur dann angerechnet, wenn der Anleger diese mit einer Steuerbescheinigung im Original nachweisen kann. Reichen Sie daher geeignete Nachweise ein.

Focus Money

"Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. [...] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit."

FOCUS Money 02/2023

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

Focus Money
€uro am Sonntag
€uro
PC Magazin 04/2019: Sehr gut
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Handelsblatt
netzwelt
WirtschaftsWoche
MacWelt