Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung Digitale Datenübermittlung
gem. § 87c Abgabenordnung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2022) Kürzungsbetrag wegen Mahlzeitengestellung

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2022. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Kürzungsbetrag wegen Mahlzeitengestellung

Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer während einer Auswärtstätigkeit eine Mahlzeit zur Verfügung, ist für diese Mahlzeit der amtliche Sachbezugswert anzusetzen. Die Verpflegungspauschbeträge sind dann entsprechend zu kürzen.

Das Bundesfinanzministerium hat klargestellt, dass die Kürzung auch für Mahlzeiten im Flugzeug, Zug oder auf einem Schiff zu erfolgen hat. Die Kürzung der Verpflegungspauschale wird somit insbesondere bei Business-Class- und Langstreckenflügen zum Tragen kommen.

Wichtig ist bei den Mahlzeiten nur, dass Ihnen diese zur Verfügung stehen. Ob Sie diese tatsächlich in Anspruch nehmen, ist für die Finanzverwaltung nicht relevant. Angebotene Müsliriegel oder Knabberzeug sind keine Mahlzeit und führen nicht zur Kürzung. Haben Sie das Essen ganz oder zum Teil selbst bezahlt, verringert sich der Kürzungsbetrag um Ihre selbst gezahlten Beträge.

Für die Ermittlung des Kürzungsbetrages wegen Mahlzeitengestellung gelten folgende Prozentsätze:

  • für ein Frühstück 20 Prozent des länderspezifischen Verpflegungspauschbetrages für 24-stündige Abwesenheit.
  • für ein Mittagessen 40 Prozent des länderspezifischen Verpflegungspauschbetrages für 24-stündige Abwesenheit.
  • für ein Abendessen 40 Prozent des länderspezifischen Verpflegungspauschbetrages für 24-stündige Abwesenheit.

Die länderspezifischen Verpflegungspauschbeträge für das Jahr 2022 können Sie dem BMF-Schreiben vom 3.12.2020 entnehmen. Pandemiebedingt gelten die Beträge für 2021 für das Jahr 2022 unverändert fort (BMF-Schreiben vom 27.9.2021). Für die Kürzung ist auf die volle Verpflegungspauschale abzustellen, die für den jeweiligen Ort bei einer 24-stündigen Abwesenheit gilt.

Für Deutschland gilt also ein Tagessatz von 28 Euro, d.h. 5,60 Euro für ein Frühstück (20 % von 28 Euro) und 11,20 Euro für ein Mittag- bzw. Abendessen (40 % von 28 Euro).

Focus Money

"Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. [...] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit."

FOCUS Money 02/2023

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

Focus Money
€uro am Sonntag
€uro
PC Magazin 04/2019: Sehr gut
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Handelsblatt
netzwelt
WirtschaftsWoche
MacWelt