Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung Digitale Datenübermittlung
gem. § 87c Abgabenordnung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2021) Auflösung von Sammelposten

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2021 online. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Auflösung von Sammelposten

Wählen Sie Ja, wenn Sie Angaben zu Sammelposten machen wollen. Dabei handelt es sich um geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten über 250 Euro bis  1.000 Euro ohne Umsatzsteuer, die in einem Sammelposten erfasst werden.

Sammelposten ist gleichmäßig über 5 Jahre zu verteilen. Die Sammelabschreibung beträgt also im Jahr der Anschaffung sowie in den folgenden vier Jahren jeweils 20 % pro Jahr.

Das müssen Sie zu Sammelposten und Sammelabschreibung wissen:

  • Maßgebend für die Aufnahme in den Sammelposten ist der Nettobetrag (ohne Umsatzsteuer) zwischen 250,01 Euro und 1.000 Euro. Dies gilt auch für Kleinunternehmer, die aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 Abs. 1 UStG nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, sowie für Unternehmer, die umsatzsteuerfreie Umsätze ausführen, z.B. Ärzte (R 9b Abs. 2 EStR). Bei ihnen erfolgt die Abschreibung des Sammelpostens aber vom Bruttobetrag (einschließlich Umsatzsteuer). Zum Vorsteuerabzug Berechtigte machen die Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend.
  • Ein Wahlrecht, statt des Sammelpostens die Kosten über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben, besteht nicht.
  • Jedes Jahr ist ein neuer Sammelposten (neues Konto) zu bilden und aufs Neue über 5 Jahre abzuschreiben.
  • Im ersten Jahr beträgt die Sammelabschreibung ebenfalls 20 %, auch wenn das Wirtschaftsgut oder einzelne Wirtschaftsgüter des Sammelpostens erst gegen Jahresende angeschafft werden. Die zeitanteilige Abschreibung "pro rata temporis" - wie sonst üblich - gilt hier also nicht.
  • Vorgänge, die sich auf das einzelne Wirtschaftsgut beziehen, wirken sich steuerlich nicht aus. So werden bei Veräußerung, Entnahme oder Wertminderung eines einzelnen Wirtschaftsguts der Wert des Sammelpostens und die Sammelabschreibung nicht beeinflusst. Das entnommene Wirtschaftsgut darf also nicht ausgebucht werden. Wer etwa ein Wirtschaftsgut für 800 Euro kauft und kurze Zeit später wieder verkauft, muss den Erlös als Ertrag verbuchen und voll versteuern, darf aber das im Pool enthaltene Wirtschaftsgut nicht ausbuchen.

Lohnsteuer kompakt: Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der einzelnen Wirtschaftsgüter spielt keine Rolle. Die Sammelabschreibung über 5 Jahre ist daher

  • nachteilig für Wirtschaftsgüter mit einer kürzeren Nutzungsdauer, z.B. Computer (normal wären 3 Jahre) und
  • vorteilhaft für Wirtschaftsgüter mit einer längeren Nutzungsdauer, z.B. Kopiergerät (normal wären 7 Jahre) oder Möbel (normal wären 13 Jahre).
Focus Money

"Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. [...] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit."

FOCUS Money 02/2023

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

Focus Money
€uro am Sonntag
€uro
PC Magazin 04/2019: Sehr gut
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Handelsblatt
netzwelt
WirtschaftsWoche
MacWelt