Feldhilfe:
(2020)
darin enthaltene Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten inklusive Umsatzsteuer
Geben Sie die im Rechnungsbetrag enthaltenen Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten inklusive der darauf entfallenden Umsatzsteuer ein, der Ihnen in Verbindung mit der Erbringung von Handwerkerleistungen in Ihrem Haushalt entstanden sind.
Hinweis: Kunden haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine Rechnung, die den Lohnanteil gesondert ausweist. Wird der Lohnanteil auf Ihrer Rechnung nicht extra ausgewiesen, weil der Rechnungsbetrag keine Materialkosten enthält, tragen Sie bitte in beiden Feldern ("Rechnungsbetrag" und "Lohnanteil, Maschinen- und Fahrtkosten ") den gleichen Betrag ein.
Wichtig: Nur die Aufwendungen für Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten führen zu einer Steuermäßigung. Aufwendungen für das verwendete Material oder für gelieferte Waren sind nicht begünstigt.
Ebenfalls nicht begünstigt sind handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme. Dazu zählen alle Baumaßnahmen, die im Zusammenhang mit der Errichtung eines Haushalts bis zu dessen Fertigstellung anfallen.
Um die Steuervergünstigung zu erhalten, müssen Sie unbedingt eine Bedingung beachten: Sie müssen sich vom Dienstleister eine Rechnung geben lassen, und diese Rechnung dürfen Sie nur mittels Banküberweisung auf dessen Konto begleichen. Vermeiden Sie also Barzahlung! Eine Quittung genügt nicht!
Es ist zwar nicht erforderlich, dass Sie den Kontoauszug der Steuererklärung beifügen. Im Zweifelsfall kann der Finanzbeamte aber dessen Vorlage verlangen. Beträge, die per Dauerauftrag, Einzugsermächtigung oder per Online-Banking bezahlt wurden, werden in Verbindung mit dem Kontoauszug anerkannt.
Als Mieter/Wohnungseigentümer erhalten Sie jährlich eine Nebenkosten- / Hausgeldabrechnung. Für die darin enthaltenen Aufwendungen für Handwerkerleistungen dürfen Sie ebenfalls eine Steuerermäßigung beantragen. Als Nachweis erhalten Sie vom Vermieter oder der Hausverwaltung eine Bescheinigung über die Höhe der Handwerkerleistung.