Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung Digitale Datenübermittlung
gem. § 87c Abgabenordnung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2020) Gesamtbetrag der Erträge

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Gesamtbetrag der Erträge

Erträge, für die das Investmentsteuergesetz (InvStG) gilt, sind teilweise steuerfrei.

Da die Aufwendungen nicht zum Abzug zugelassen (§§ 21, 44 InvStG), muss der Saldo zwischen den Erträgen und den Aufwendungen gebildete werden und als "Gesamtbetrag der Erträge" hier angegeben werden. Sollten die Aufwendungen die Erträge übersteigen, erfolgt die Eintragung des Verlustes hier mit negativem Vorzeichen.

In dem Feld "Korrekturbetrag" ist der steuerfreie Betrag (Eintragung mit negativem Vorzeichen) anzugeben. Abhängig von der Art des Investmentfonds ist ein bestimmter prozentualer Anteil der Erträge steuerfrei. Bei Mischfonds beträgt der steuerfreie Anteil 15 %,  bei Aktienfonds 30 %, bei inländischen Immobilienfonds 60 % und bei ausländischen Immobilienfonds sogar 80 %.

Focus Money

"Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. [...] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit."

FOCUS Money 02/2023

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

Focus Money
€uro am Sonntag
€uro
PC Magazin 04/2019: Sehr gut
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Handelsblatt
netzwelt
WirtschaftsWoche
MacWelt