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Feldhilfe: (2020) Arbeitslosen- und Berufsunfähigkeitsversicherung

Dieser Text bezieht sich auf die Online Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Arbeitslosen- und Berufsunfähigkeitsversicherung

Wählen Sie Ja, wenn Sie Beiträge zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung geleistet haben. Auch die Beiträge zu folgenden Versicherungen können hier erfasst werden:

  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung,
  • Schulunfähigkeitsversicherung.

Solche Beiträge können Sie als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Allerdings werden diese Beiträge nur anerkannt, wenn der abzugsfähige Vorsorgehöchstbetrag noch nicht mit Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft ist.

Wichtig: Geben Sie die Versicherungsbeiträge auf jeden Fall in Ihrer Steuererklärung an. Lohnsteuer kompakt prüft für Sie automatisch, ob Sie den Höchstbetrag bereits erreicht haben oder noch zusätzliche Beiträge geltend machen können.

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