Feldhilfe:
(2020)
Wird eine Unterhaltserklärung beigefügt?
Wählen Sie ja aus, wenn Sie der Steuerklärung eine Bedürftigkeitsbescheinigung (Unterhaltserklärung für die unterstützte Person) beilegen.
Das Finanzamt prüft grundsätzlich, ob eine Bedürftigkeit der unterstützten Person vorliegt. Der Unterhaltsberechtigte gilt als bedürftig, wenn er außerstande ist, sich selbst zu unterhalten (wegen Vermögenslosigkeit und fehlenden Einkommens) und seiner Erwerbspflicht nicht nachkommen kann (z.B. wegen seines Alters, Gesundheitszustandes oder seiner Berufsausbildung).
Der Steuererklärung sollte dann eine amtlich bestätigte Unterhaltserklärung für die steuermindernde Anerkennung von Unterstützungsleistungen (Download der Unterhaltserklärung auf deutsch) für die unterstützte Person beigefügt werden.
Die Unterhaltserklärung liegt auch in den folgenden Sprachen vor: Albanisch, Arabisch, Bosnisch, Bulgarisch, Chinesisch, Englisch, Estnisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Koreanisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Mazedonisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Thailändisch, Tschechisch, Türkisch, Ukrainisch, Ungarisch, Usbekisch, Vietnamesisch.
Wird eine Unterhaltserklärung nicht beigefügt, wird das Finanzamt ggf. Zweifel an den geleisteten Unterhaltszahlungen erheben und die Aufwendungen steuerlich nicht anerkennen.