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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2020) Kontoinhaber

Dieser Text bezieht sich auf die Steuer 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Kontoinhaber

Geben Sie hier den Kontoinhaber der angegebenen Bankverbindung an.

Wenn die Steuererstattung an eine andere Person ausgezahlt werden soll, benötigt das Finanzamt zusätzlich eine Abtretungserklärung (Abtretungsanzeige/Verpfändungsanzeige gem. § 46 Abs. 2 AO).

Hinweis 1: Bei der Bankverbindung ist die Angabe einer europäischen IBAN erforderlich. Bei Angabe einer IBAN aus der Schweiz, San Marino oder Monaco muss zudem die Angabe des BIC erfolgen. Die Angabe einer IBAN/BIC außerhalb des Europäischen Zahlungsraumes (SEPA) ist von der Finanzverwaltung derzeit nicht vorgesehen. Wenn Sie über kein entsprechendes Konto verfügen, machen Sie auf dieser Seite keine Angaben zur Kontoverbindung und setzen sich bitte mit Ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung.

Hinweis 2: Wollen Sie keine Bankverbindung angeben, können Sie die Felder einfach frei lassen. Grundsätzlich werden Erstattungen vom Finanzamt allerdings unbar ausgezahlt. Geben Sie Ihre Bankverbindung nicht an, wird das Finanzamt Ihre Bankverbindung erfragen, und es dauert länger, bis Sie Ihre Erstattung auf dem Konto haben. Haben Sie keine Bankverbindung, wird Ihnen das Finanzamt einen Verrechnungsscheck an die angegebene Adresse senden.

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