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Feldhilfe: (2019) Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit - Anlage S -

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2019. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit - Anlage S -

Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie selbständig sind und Einkünfte aus dieser Tätigkeit erwirtschaften.

Einkünfte von Selbständigen sind der Gewinn bzw. Verlust aus dieser Tätigkeit.

Für jede selbständige Tätigkeit ist eine Bilanz oder eine Anlage EÜR elektronisch zu übermitteln.

Die bisher geltende Regelung für Kleinunternehmer, nach der Unternehmen mit Betriebseinnahmen unter 17.500 Euro ihren Gewinn formlos ermitteln dürfen, ist ab 2017 entfallen. Auch Kleinunternehmer müssen für das Steuerjahr 2017 eine "Anlage EÜR" ausfüllen und elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln. Nur Arbeitnehmer und Senioren, die nicht zur Abgabe einer elektronischen Steuererklärung verpflichtet sind und für ihre ehrenamtliche Tätigkeit Aufwandsentschädigungen bis zur Höhe der Ehrenamtspauschale von 720 Euro bzw. der Übungsleiterpauschale von 2.400 Euro jährlich erhalten, dürfen weiterhin die Papierformulare für die Steuererklärung nutzen.

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