Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung Digitale Datenübermittlung
gem. § 87c Abgabenordnung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2019) Kinder, die der Mutter zugeordnet werden

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung für 2019. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Kinder, die der Mutter zugeordnet werden

Geben Sie hier die Anzahl der Kinder an, die der Mutter zur Berechnung der Kinderzulage zugeordnet werden sollen. Abhängig vom Geburtsdatum der Kinder wird dann die Höhe der Kinderzulage bestimmt.

Bei leiblichen Eltern, Adoptiv- oder Pflegeeltern, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem EU- oder EWR-Mitgliedsstaat haben und miteinander verheiratet sind, sowie im Jahr 2019 nicht oder nur teilweise dauernd getrennt gelebt haben, steht die Kinderzulage -unabhängig davon, ob dem Vater oder der Mutter das Kindergeld ausgezahlt worden ist - grundsätzlich der Mutter zu, kann aber auf den Vater übertragen werden.

Die Kinderzulage beträgt 154 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, und für jüngere Kinder 300 Euro.

Focus Money

"Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. [...] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit."

FOCUS Money 02/2023

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

Focus Money
€uro am Sonntag
€uro
PC Magazin 04/2019: Sehr gut
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Handelsblatt
netzwelt
WirtschaftsWoche
MacWelt