Feldhilfe:
(2018)
Andere Familienkasse eingeben
Wenn Ihre Familienkasse in dem Auswahlfeld nicht enthalten ist, wählen Sie hier bitte "ja" aus. Dann können Sie die Daten zu der für Sie zuständigen Familienkasse direkt eingeben.
Grundsätzlich kann man sagen, dass für die Zuordnung der zuständigen Familienkasse immer der Wohnort der Eltern herangezogen wird. Die Anschrift Ihrer Familienkasse finden Sie auf jeden Fall auf Ihrem Familienkassen-Bescheid ("Kindergeld-Bescheid").
Wenn die Bundesagentur für Arbeit für Sie zuständig ist, können Sie die Anschrift der Familienkasse auf der Seite http://www.familienkasse.de ermitteln.
Neben den besonderen Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit wurden im Bereich des öffentlichen Dienstes der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts allerdings weitere Familienkassen eingerichtet. Wenn Sie bei einem öffentlichen Arbeitgeber beschäftigt sind, wenden Sie sich am besten an Ihren Arbeitgeber, wenn Sie nicht wissen, wer Ihnen das Kindergeld auszahlt.
Mit dem "Gesetz zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes" vom 8.12.2016 wird eine grundlegende strukturelle Reform der Zuständigkeiten der Familienkassen des öffentlichen Dienstes eingeleitet: Statt der bisher zuständigen insgesamt 8.000 unterschiedlichen Kindergeldkassen soll für das Kindergeld in Zukunft entweder die Bundesagentur für Arbeit oder das Bundesverwaltungsamt zuständig sein. Die Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes wird mit Ablauf des Jahres 2021 beendet.
Wichtig: Die Angabe der zuständigen Familienkasse ist ab dem Steuerjahr 2018 zwingend notwendig. Eine Abgabe der Steuererklärung per ELSTER ist ohne Angabe der Familienkasse nicht möglich.