Feldhilfe:
(2018)
Rentenzahlungen in 2018
Tragen Sie hier den Rentenbetrag (auch: Jahresbruttorentenbetrag, Jahresrente) ein.
Der Betrag (Brutto-Rente) ist in der Regel nicht mit der ausgezahlten Rente identisch ist. Sie können den Betrag der Rentenanpassungsmitteilung (auch: Rentenbescheid, Rentenmitteilung) entnehmen. Anzugeben ist der Gesamt-Rentenbetrag inklusive Rentennachzahlungen und Einmalzahlungen.
Bei Auszahlung der Rente einbehaltene eigene Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind nicht vom Rentenbetrag ab zu ziehen. Diese geben Sie bitte weiter unten an.
Zuschüsse eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung zu Ihren Aufwendungen zur Krankenversicherung sind steuerfrei und daher nicht dem Rentenbetrag hinzuzurechnen.
Tipp: Fordern Sie jetzt eine kostenlose Bescheinigung der Rentenversicherung an: Die sogenannte "Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt". Die Bescheinigung enthält alle steuerrechtlich relevanten Beträge mit Hinweisen, in welchen Zeilen der Steuervordrucke die Werte einzutragen sind. Wir haben Ihnen ein entsprechende Musterschreiben vorbereitet. Wer die Bescheinigung einmal beantragt hat, erhält sie in den Folgejahren automatisch zugesandt.