Feldhilfe:
(2018)
Art der Kosten
Geben Sie hier alle Aufwendungen für eine Privatschule an. Auch Schulgeldzahlungen für berufsbildende Privatschulen können berücksichtigt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich die Schule in Deutschland oder im EU/EWR-Ausland befindet. Begünstigt sind Schulen und Einrichtungen, die zu einem anerkannten allgemein bildenden oder berufsbildenden Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss führen.
Die wichtigsten Aufwendungen, die Sie in der Steuererklärung angeben können, entnehmen Sie der Auswahlliste. Darunter fallen:
- Jährliches Schulgeld
- Zahlungen an einen Förderverein zur Deckung der Schulkosten
- Kosten für Klassenfahrten, wenn diese von der Schule getragen werden
- Kosten für Exkursionen, wenn diese von der Schule getragen werden
- Anteilige Kosten für die Miete der Unterrichtsräume und des Schulgeländes
- Anteilige Kosten für das Personal (Lehrergehälter, Lehrerfortbildung) der Schule
- Anteilige Kosten für Instandhaltung, Versicherung bzw. Lehrmittel der Schule
Beträge für Unterbringung, Betreuung und Verpflegung sind nicht als Schulgeld abzugsfähig. Sollten die geleisteten Zahlungen derartige Aufwendungen beinhalten, muss dieser Anteil von den Zahlungen abgezogen werden.
Nicht begünstigt sind Nachhilfeeinrichtungen, Musikschulen, Sportvereine oder Ferienkurse sowie Studiengebühren für Hoch- oder Fachhochschulen.