Feldhilfe:
(2013)
Bezeichnung
Geben Sie an, welche Aufwendungen im Rahmen des Umzugs angefallen sind.
Ist Ihr Umzug beruflich bedingt, können Sie folgende Aufwendungen als Werbungskosten geltend machen:
- Umzugskostenpauschale - Umzug bis 31.07.2013: 687 Euro bzw. 1.374 Euro Verheiratete
- Umzugskostenpauschale - Umzug ab 01.08.2013: 695 Euro bzw. 1.390 Euro Verheiratete
- Erhöhungsbetrag für weitere Haushaltsmitglieder - Umzug bis 31.07.2013: 303 Euro pro Person
- Erhöhungsbetrag für weitere Haushaltsmitglieder - Umzug ab 01.08.2013: 306 Euro pro Person
- Kosten für eine Umzugsfirma
- Kosten für Verpackungsmaterial wie Umzugskartons, Kleiderkisten, Schutzhüllen
- Mietkosten für einen Transporter bzw. Einsatzkosten des eigenen Fahrzeugs/ Anhängers
- Reparaturkosten für beschädigtes Umzugsgut
- Wiederbeschaffungskosten für zerstörte/ verlorene Gegenstände
- Gebühren für Halteverbotsschilder
- Reisekosten am Umzugstag bzw. zur Besichhtigung der Wohnung
- Kosten für doppelte Mietzahlungen/ Mietnebenkosten
- Kosten für Zeitungsanzeigen sowie Marklergebühren
- Kosten für umzugsbedingtenzusätzlichen zusätzlichen Unterricht der Kinder
- Beschaffungskosten für einen Herd und Heizöfen
- Aufwendungen für das Abnehmen/ Ändern/ Anbringen von Gardienen, Rollos, Vorhängen
- Aufwendungen für den Abbau/ Anbau von Einrichtungsgegenständen wie Herd, Lampen, Antenne etc.
- Aufwendungen für einen neuen Telefonanschluss
- Gebühren für das Ändern von Dokumenten(Ausweis) sowie Das Ummelden des PKWs